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Thema: Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit


Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU), die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU RP) und der Deutsche Wetterdienst (DWD) betreiben gemeinsam die Webseite KLIWA. Das Bayerische Landesamt für Umwelt trägt derzeit die Gesamtverantwortung für die Webseite. Wir sind bemüht, die Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) und der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.kliwa.de.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 1 BayEGovG nicht vereinbar.


Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht, bzw. nicht vollständig barrierefrei:

1. Unvereinbarkeit mit § 1 (1) BayEGovV
  • Kontraste:
    Teilweise weist die Webseite zu geringe Farbkontraste auf. In Betriebssystemen lassen sich die Kontraste erhöhen. Informationen hierzu finden Sie unter: Hinweise zur Änderung des Farbkontrastes
  • Dateiformate von Büroanwendungen:
    PDF-Dateien, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden sind zum Teil nicht vollständig barrierefrei. Teilweise sind Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden auch nicht vollständig barrierefrei. Es wurde dennoch auf eine barrierearme Bereitstellung von PDF-Dateien geachtet. Einige PDFs weisen aber Barrierefreiheitsschwachstellen auf, die einen enormen Behebungsaufwand darstellen (siehe b). Die Überarbeitung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des BayEGovV kontinuierlich um. Viele Inhalte sind bereits barrierearm verfügbar.
2. Unverhältnismäßige Belastung, § 1 (4) BayEGovG
  • Dateiformate von Büroanwendungen:
    Bei der Erstellung von Publikationen müssen Bilder über Word-Vorlagen aus Layoutgründen in Tabellen eingebunden sein. Diese Tabellen enthalten daher in einer daraus generierten PDF-Datei keine Tabellenüberschriften. Die PDF-Dateien mit diesem Fehler und die enthaltenen Bilder sind dennoch barrierearm nutzbar und weisen lediglich eine Tabelle für ein Bild in der PDF-Tagstruktur auf. Die Behebung des systematischen Fehlers würde bedeuten, dass alle Bilder in PDF-Dateien nach der Erstellung aus den Word-Dateien über die PDF-Tag-Struktur aus der umliegenden Tabelle entfernt werden müssten. Bei einer Aktualisierung der Datei müsste der Vorgang für alle Bilder wiederholt werden. Da Word keine andere robuste Layoutmöglichkeit für Bilder bietet, sehen wir dies als unverhältnismäßige Belastung im Sinn von § 1 (4) BayEGovG an.
  • Dateiformate von Büroanwendungen:
    Insbesondere PDF-Dateien, die nicht für aktive Verwaltungsverfahren erforderlich sind und vor dem 23. September 2018 veröffentlicht oder nach dem 23. September 2019 weder aktualisiert oder überarbeitet wurden, sind nur zum Teil barrierefrei (Ausnahme gemäß (EU) 2016/2102 Art. 1 (4) a) und h). Ebenfalls sind PDF-Dateien, die nicht vom LfU erstellt oder finanziert wurden und nicht unserer Kontrolle unterliegen, aber dennoch auf den Webseiten des LfU angeboten werden zum Teil nicht barrierefrei (Ausnahme gemäß (EU) 2016/2102 Art. 1 (4) e).


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.02.2021 anhand einer Selbstbewertung erstellt.


Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter poststelle@lfu.bayern.de Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Bayerisches Landesamt für Umwelt
Bürgermeister-Ulrich-Straße 160
86179 Augsburg
Telefon: 0821/9071-0
Fax: 0821/9071-5556
E-Mail: Poststelle


Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie nachfolgend die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen. Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html